Ihre Mediatorin und CP- Anwältin in Moers

Manchen Konfliktsituationen kann sich auch der Friedliebenste nicht entziehen, weil zu unterschiedliche Interessen aufeinandertreffen oder die wirtschaftliche Bedeutung der Angelegenheit zu bedeutend, oder gar existentiell ist. Die Mediation bringt alle Beteiligten zu strikt vertraulichen Gesprächen an einen Runden Tisch und eröffnet insbesondere durch die Moderation und Vermittlung des neutralen Mediators die Möglichkeit einer interessengerechten Kompromissfindung.

Rechtsanwältin Meyer ist von der IHK Düsseldorf zertifizierte und durch die Rechtsanwaltskammer Düsseldorf anerkannte Mediatorin und vermittelt bereits seit über 15 Jahren kreativ, konziliant und zielführend in familienrechtlichen Konflikten.  Seit vielen Jahren liegt der Schwerpunkt ihrer anwaltlichen Tätigkeit auf dem professionellen konsensualen Verhandeln. Seit 2024 ist sie zudem ausgebildete CP- Anwältin (DVCP). 


Cooperative Praxis

Das Verfahren der sog. cooperativen Praxis (CP) (abgeleitet vom eng. collaborative law & practice) bietet zur Mediation eine noch wenig bekannte Alternative.  Im Familienrecht und speziell im Bereich der Trennungsauseinandersetzungen stößt die Mediation häufig an ihre Grenzen, da sie keine Rechtsberatung bietet und der Mediator überparteilich ist. Die Erfahrung zeigt aber, dass die Beteiligten in vielen Fällen einen Rechtsberater an ihrer Seite brauchen, der (nur) sie berät und bei den Verhandlungen unterstützt. Das CP- Verfahren bietet sozusagen das Beste aus beiden Welten. Jeder Ehegatte wird im Rahmen des außergerichtlichen, ebenfalls bestimmten Verfahrensgrundsätzen unterworfenen, insbesondere  vertraulichen, Verfahrens  durch einen eigenen Rechtsanwalt beraten, begleitet und vertreten. Stellen sich bestimmt fachliche Fragen, werden ggfs. gemeinsam zusätzliche Experten (z.B. Steuerberater o. Kinderexperten, Immobiliensachverständige etc.) hinzugezogen, wodurch teure Gerichtsgutachten vermieden werden können. Die beteiligten Rechtsanwälte müssen (nach derzeitigem Standard) zwingend auch ausgebildete Mediatoren sein und haben den Auftrag konsensual zu verhandeln, also eine faire Einigung unter Nutzung der klassischen Mediationswerkzeuge und Kreativitätstechniken (näheres hierzu siehe unter dem Abschnitt "Mediation") anzustreben.  Sie dürfen die Beteiligten bei einem Scheitern der Verhandlungen- genau wie ein Mediator- nicht in einem nachfolgenden Gerichtsverfahren vertreten.

 

Mediation

Die Mediation ist ein freiwilliges und von gesetzlichen Vorgaben freies Verfahren zur außergerichtlichen Streitbeilegung, bei dem mindestens zwei Parteien mit Hilfe eines neutralen Dritten, des Mediators, im Verhandlungswege die Lösung ihrer Meinungsverschiedenheit anstreben. Im Rahmen der Mediation erfolgt keine Rechtsberatung. Sie ermöglicht also nicht die -sehr häufig angefragte- gemeinschaftliche Beauftragung eines Rechtsanwaltes durch Trennungspaare.

Das Hinzutreten eines außenstehenden Dritten verändert hierbei das Streitgefüge in eine positive Richtung. Der Mediator ist hierbei in erster Linie für den Ablauf des Verfahrens zuständig. Er ist dafür verantwortlich, dass die Verhandlung fair und zielgerichtet erfolgt und die Parteien in die Lage versetzt werden, durch eine konstruktive Zusammenarbeit kreative Lösungen zu erarbeiten. Experten für die Lösung des Konfliktes bleiben die Streitparteien selbst. Der Begriff Mediation leitet sich vom lateinischen mediare ab und bedeutet Vermit-tlung. Charakteristisch für die Mediation ist die Freiwilligkeit und absolute Vertraulichkeit des Verfahrens. Die Parteien versuchen hierbei, sich auf die tatsächlichen jeweiligen Interessen, und nicht die vordergründigen Standpunkte zu konzentrieren. Das bedeutet, dass zum Gegenstand der Gespräche in erster Linie nicht gemacht wird, was die einzelne Partei will, sondern warum und aus welchen Beweggründen sie dies will. Ziel der Mediation soll es sein, bestehende Konflikte oder Uneinigkeiten so beizulegen, dass beide Seiten mit dem Ergebnis gut leben können. Der Mediator sorgt durch gezielte Kommunikationstechniken dafür, dass die Parteien auch in verfahrenen Situationen wieder ins Gespräch miteinander kommen können und hilft Ihnen dort, wo sie keine Chance mehr sehen, z.Bsp. durch verschiedene Kreativitätstechniken ( z.Bsp. Brainstorming, Mindmapping) alle Möglichkeiten auszuschöpfen.

Das Gelingen einer Mediation setzt in der Regel auf beiden Seiten ein gewisses Entgegenkommen voraus. Die hierdurch ermöglichte eigenverantwortliche und kreative Bewältigung einer Krise schafft aber in der Regel auf beiden Seiten berechtigten Stolz und eine große Zufriedenheit.

Nicht alle denkbaren Konstellationen sind für eine Mediation geeignet. Hält der Mediator eine Mediation im konkreten Fall nicht für erfolgversprechend, lehnt er die Übernahme der Mediation im ersten Gespräch ab.

Spezielle Rechtskenntnisse des Mediators sind grundsätzlich für eine Mediation nicht erforderlich. Ein Mediator kann aber dann besser und effektiver helfen, wenn er den zugrundeliegenden Sachverhalt sicher rechtlich einordnen kann und daher sofort "im Thema" ist. Aus diesem Grunde übernehmen wir Mediationen in erster Linie in dem Spezialisierungsbereich von Rechtsanwältin Angela Meyer, nämlich dem Familienrecht und dem Erbrecht.

Die Mediation ist strikt vertraulich. Scheitert die Mediation, darf der Mediator keine der Parteien als Rechtsanwalt vertreten oder auch nur als Zeuge für eine der Parteien aussagen.