Ihre Fachanwälte für Erbrecht in Moers

Beim Tode eines nahen Angehörigen ergeben sich zahlreiche rechtliche Fragen. Was ist dringend zu veranlassen und wer muss sich um die Wohnung kümmern ? Wer hat Ansprüche am Erbe und wie sind diese durchzusetzen. Was ist zu tun, wenn der Nachlass durch lebzeitige Zuwendungen ausgehöhlt worden oder gar überschuldet ist ? Die Gefahr, ohne umgehende Einholung anwaltlichen Rates in dieser Situation falsch, voreilig oder auch zu spät zu handeln und hierdurch erhebliche Nachteile zu erleiden, ist enorm groß.

Gleiches gilt für die eigene Vorsorge für den Fall der Pflegebedürftigkeit oder des eigenen Todes. Dem Wunsch, nahestehende Personen oder Angehörige zu versorgen, unliebsame Personen von der Erbfolge auszuschließen oder den Fortbestand des Familienvermögens zu sichern, setzt das Erbrecht formelle und inhaltliche Grenzen und Hürden entgegen, die ohne qualifizierte Beratung leicht zu unwirksamen oder nicht gewollten Regelungen führen.

Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten können schließlich ein regelrechter Segen für Sie und Ihre Angehörigen in einer medizinischen Notlage oder am Lebensende sein, haben aber auch so evidente Auswirkungen und bergen so erhebliche Risiken, dass sie niemals ohne vorangegangene individuelle Beratung errichtet werden sollten.

Wir meinen: Wo Fachanwaltskanzlei drauf steht, sollte auch für jeden Mandanten die Betreuung durch einen Fachanwalt drin sein !  Bei uns wird jeder Mandant  ausschließlich von Fachanwälten für Erbrecht mit jahrzehntelanger Erfahrung in diesem Rechtsgebiet betreut. Garantiert. Mit einer geringeren Qualifikation sollten Sie sich als Mandant nicht zufrieden geben.

 

 

Innerhalb des Erbrechts bilden liegen unsere langjährigen Tätigkeitsschwerpunkte auf dem Pflichtteilsrecht, sowie der Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften.

 

Zum Bereich des Erbrechts gehören insbesondere:

  • Entwurf, Überprüfung und Anfechtung von letztwilligen Verfügungen, wie Testamenten und Erbverträgen
  • Vertretung in Erbstreitigkeiten jeder Art
  • Vertretung in Erbscheinsverfahren
  • Geltendmachung und Abwehr von Pflichtteils- und Vermächtnisansprüchen
  • Gestaltung vorweggenommener Erbfolge
  • Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften, Erbteilungen
  • Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten
  • Schenkungen, Schenkungsrückforderungen
  • Erbschafts- und Schenkungsteuererklärungen
  • Erbrechtliche Fragestellungen jeder Art