Kosten

 

Die Kosten einer Erstberatung sind gesetzlich nicht verbindlich geregelt. Sie betragen bei uns pauschal 295,00 € (einschl. MwSt). Weitere Beratungen in derselben Sache kosten 325,00 € (einschl. MwSt) je Stunde.  

 

Die Kosten einer außergerichtlichen oder gerichtlichen Tätigkeit sind gesetzlich geregelt und richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).

 

Sofern Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, hängt es von Ihrem konkreten Vertrag ab, ob und in welchem Umfang diese Kosten übernimmt. I.d.R. übernehmen die Rechtsschutzversicherungen mindestens 226,10 € (einsch.MwSt.).

 

Sollten Sie einen Anspruch auf Beratungshilfe  haben, können Sie vor dem Beratungstermin einen Berechtigungsschein bei Ihrem Amtsgericht beantragen und zahlen dann nur einen Eigenanteil in Höhe von 20,00 € (einschl. MwSt.).